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Allgemeines zur Begleithundeprüfung
Die Begleithundeprüfung (BH) ist die Basisprüfung, in der der Gehorsam des Hundes, sein Verhalten in der Öffentlichkeit, im Straßenverkehr z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern und anderen Hunden, Joggern, Inline-, Rad-, und Autofahrern geprüft wird. Darüber hinaus beobachtet der Leistungsrichter (LR) die Unbefangenheit (Wesen) des Hundes während der gesamten Prüfung.
Verstöße des Hundeführers (HF) gegen die Rahmenbestimmungen der Prüfung, gegen die Prüfungsordnung (PO), gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten, sowie das Erkennen von Wesensmängel können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Die BH ist nicht nur Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Vielseitigkeitsprüfung (VPG) und deren einzelnen Sparten Fährte, Unterordnung, Schutzdienst oder zur Fährten- arbeit (FH), sondern in einigen Bundesländern, z.B. Hamburg Voraussetzung den Hund beim Spaziergang frei laufen zu lassen. Für die Anerkennung der Prüfung ist die Mitgliedschaft im SV oder einem VDH- anerkannten Verein notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Begleithundeprüfung (BH)
Das Mindestalter des Hundes für die BH Prüfungen beträgt 15 Monate. Zur ein- deutigen Feststellung der Identität muss jeder Hund der vorgeführt werden soll, gechipt oder tätowiert sein. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung, ebenso wie Hunde mit nicht gültigem Impf- schutz.
Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel abgelegt werden. Unsportliches Ver- halten des HF (z. B. Alkoholgenuss, Mitführen von Motiviergegenständen und/ oder Futter) kann zum Prüfungsausschluss führen.
Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, bzw. ein tierschutzgerechtes handelsübliches Halsband welches nicht auf Zug einge- stellt ist, oder ein Brustgeschirr, an dem jedoch keine weiteren Schnallungen an- gebracht sein dürfen, tragen. Andere zusätzliche Halsbänder wie z.B. Lederhalsbänder, Zeckenhalsbänder u.ä. sind während der Prüfung nicht erlaubt.
Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrs- teil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt.
Vor Prüfungsbeginn muss der HF einen bestandenen Sachkundenachweis erbracht haben, dieser ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Sparten Unterordnung und Verkehrsteil der Prüfung.
Die Prüfung
Der schriftliche Sachkundenachweis (für Erstteilnehmer):
Der Prüfungsbogen umfasst 20 Fragen aus den Bereichen
- Struktur des SV,
- Haltung, Pflege, Fütterung, Krankheiten,
- Verhalten, Erziehen und Ausbildung,
- sowie Fragen aus der VDH-PO zur Begleithundeprüfung.
Die schriftliche Prüfung erfolgt mit Multiple-Choice-Fragebögen, es müssen min- destens 70 % der möglichen Punkte zum Bestehen der Prüfung erreicht werden Die Teilnehmer erhalten dann noch an Ort und Stelle vom SV-Richter eine Hundeführer- Lizenz ausgestellt, welche sie zur Teilnahme an der Begleithundeprüfung berech- tigt. Die Wiederholung der Prüfung ist einmal zulässig.
Die Unbefangenheitsprobe (neutraler Ort)
Vor Beginn der Prüfung wird von dem LR die Unbefangenheitsprobe durchgeführt. Dies geschieht unter normalen Umwelteinflüssen an einem für den Hund neutralen Ort. Alle teilnehmenden Hunde werden dem LR einzeln mit einer gebräuchlichen, durchhängenden Führleine vorgeführt. Bei der Unbefangenheitsprüfung sollte sich der Hund neutral, selbstbewusst, sicher, aufmerksam, temperamentvoll und unbefangen zeigen.
Grenzfällig verhaltende Hunde; d. h. der Hund verhält sich z. B. etwas unstet, leicht überreizt, leicht unsicher, können zu Prüfung zugelassen werden, werden jedoch im Prüfungsverlauf genauestens vom LR beobachtet.
Zeigt der Hund starke Wesensmängel bei der Unbefangenheitsprobe, d. h. der Hund verhält sich z. B. scheu, unsicher, schreckhaft, bissig, aggressiv, führt dies zur Disqualifikation.
Die Unterordnung (Übungsplatz) Laufschema BH
Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund aus der Grundstellung ab, entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Ge- fordert wird Leinenführigkeit und Freifolge. Von der Grundstellung aus hat der Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß freudig, mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe des HF auf der linken Seite, durch alle geforderten Übungen zu folgen. Hierzu gehören: Schrittwechsel, Wendungen, Durchqueren einer sich bewegenden Menschengruppe, Sitz und Platz aus der Bewegung, Platz in Verbindung mit Heran- kommen nach vorherigem Abrufen.
Hat ein Paar bei diesen Übungen mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, gilt die Unterordnung als bestanden und das Team darf am Verkehrsteil teilnehmen.
Der Verkehrsteil (ausserhalb des Übungsplatzes)
Nach bestandenem Unterordnungsteil wird ausserhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilneh- mern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft. Hier soll der Hund an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF – willig und unbefangen durch die geforderten Prü- fungsübungen folgen und sich dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber gleich- gültig verhalten.
Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der Gesamteindruck von Hund und HF massgeblich.
Auszug aus der PO:
BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST UND SACHKUNDEPRÜFUNG
FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT)
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Ver- halten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforder- ungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei der BH/VT eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit nicht stattfindet. Zur Vorführung in den Sparten FH, SchH/VPG, IPO, RTP, Agility und Obedience ist der Nachweis der BH/VT erforderlich.
Abnahmeberechtigt für die BH/VT sind ausschließlich LR aus den Bereichen SchH/ VPG, Agility und Obedience, die auf einer Richterliste eines AZG- Mitgliedsvereines stehen. Das Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.
BH-Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VdH- Fachaus- schuss SchH / VPG / Agility/ Obedience) angehörenden Verein/ Verband abgelegt wurden.
Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende VdH-Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsver- bände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sach- kundeprüfung analog den Regelungen zum VdH-Hundeführerschein in einer termin- geschützten Veranstaltung des Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sach- kunde vorlegen.
Teilnehmer, die erstmalig in einer VdH-Begleithundeprüfung starten und den ent- sprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.
Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundeprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens 4 Teilnehmer (z. B. SchH / VPG, FH, BH, RTP) an den Start zu gehen. Die zu- lässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungs- tag für einen LR variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf. (Begleithundeprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)
Unbefangenheitsprobe
Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangen- heitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Täto- wiernummer und / oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangen- heit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbe- fangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschlie- ßen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung aus- schließen und im Leistungsnachweis den Vermerk - „Unbefangenheitsprobe/ Ver- haltenstest nicht bestanden – eintragen.
Bewertung
Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen.
Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil Bestanden oder „Nicht bestanden vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom LR als ausreichend erachtet wurden.
Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VdH. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.
A) Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz - Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangs- grundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.
1. Leinenführigkeit (15 Punkte) - Hörzeichen „Fuß
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Hals- band oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritteen geradeaus zu gehen, ohne
zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritten den Lauf- schritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwen- dung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen „Fuß gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbeson- dere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist während des Führens in der linken Hand zu halten und muss durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindes- tens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.
Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinen- führigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z. B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.
Kehrtwendung (180 °)
Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber je- weils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an der linken Seite des HF) zeigen.
2. Freifolgen (15 Punkte) - Hörzeichen „Fuß
Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.
3. Sitzübung (10 Punkte) - Hörzeichen „Sitz
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte) - Hörzeichen „Platz, „Hier, „Fuß
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritte in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen.
Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen.
Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5 Punkte entwertet.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte) - Hörzeichen „Platz, „Sitz
Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand beim Hund zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen „Sitz in die Grundstellung. Sitzt, steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung. Ein Hund, der sich erhebt, sich setzt oder über eine Strecke kriecht, die länger als sein eigener Körper ist, hat die Übung nicht bestanden.
Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft. Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Ein Hund, der bei den Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) er- reicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus.
B) Prüfung im Verkehr - Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem ge- eigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht be- einträchtigt werden.
Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand.
Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr / Öffentlichkeit bewegenden Hund massgeblich.
Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist be- rechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftrags- person) geschnitten.
Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen. HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüsst. Der Hund hat auf Anwei- sung durch HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschla- gen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fenster- scheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4. Begegnung mit Joggern oder Inliner / Scatern
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindes- tens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen und ihnen wieder entgegen kommen.
5. Begegnung mit anderen Hunden
Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „Fuß wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber
Tieren
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prü- fungshund vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten.
Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung
Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.
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